Für Notfälle sind wir erreichbar:
Sonntag & Feiertage:
10.00 bis 12:00 Uhr
(Notrufbereitschaft unter 0611502014)
Für Notfälle sind wir erreichbar:
Sonntag & Feiertage:
10.00 bis 12:00 Uhr
(Notrufbereitschaft unter 0611502014)
Hilfe für Tiere - Unsere Überzeugung!
Hilfe für Tiere - Unsere Überzeugung!
Hilfe für Tiere - Unsere Überzeugung!
Hilfe für Tiere - Unsere Überzeugung!
Hilfe für Tiere - Unsere Überzeugung!
Hilfe für Tiere - Unsere Überzeugung!
Hilfe für Tiere - Unsere Überzeugung!
Hilfe für Tiere - Unsere Überzeugung!
Hilfe für Tiere - Unsere Überzeugung!
Hilfe für Tiere - Unsere Überzeugung!
Hilfe für Tiere - Unsere Überzeugung!
Hilfe für Tiere - Unsere Überzeugung!
Hilfe für Tiere - Unsere Überzeugung!
Hilfe für Tiere - Unsere Überzeugung!
Hilfe für Tiere - Unsere Überzeugung!
Hilfe für Tiere - Unsere Überzeugung!
Hilfe für Tiere - Unsere Überzeugung!
Hilfe für Tiere - Unsere Überzeugung!
Hilfe für Tiere - Unsere Überzeugung!
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Liebe Patientenbesitzer
Am Freitag, den 22.11.2024 endet unsere Sprechstunde
um 18:30 Uhr statt um 19:00 Uhr.
Da wir an diesem Abend unsere diesjährige Weihnachtsfeier haben.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Mitmenschen
eine schöne Weihnachtszeit
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihr Team
Tiergesundheitszentrum Wiesbaden-Bierstadt
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Liebe Patientenbesitzer/Innen,
leider geht auch an uns die Personalnot in medizinischen Berufen nicht vorüber. Deshalb sind wir leider gezwungen unsere Notdienstsprechstunden am Samstagabend und Sonntagmittag umzuwandeln in eine Notrufbereitschaft.
Ab 01.05.2024 wird samstagsnachmittags keine Notbereitschaft mehr sein.
Am Sonntag und an Feiertagen ist Herr Shehata von 10:00- 12:00 Uhr unter 0611502014 für Notfälle erreichbar.
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Alle anderen Sprechzeiten bleiben unverändert
Mo-Sam 9:30-12:00 und Mo-Fr 16:00-19:00 Uhr.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns, Sie weiterhin in Tiergesundheitszentrum Wiesbaden begrüßen zu dürfen.
Ihr Team
Tiergesundheitszentrum Wiesbaden-Bierstadt
Information für unsere Patientenbesitzer: innen
Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte: innen (GOT)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22.11.2022 geändert.
Dies ist eine Verordnung des Bundes, hat also Gesetzeskraft. Damit soll ein aktueller Stand der aufgeführten Leistungen erreicht werden.
Die letzte Anpassung der Gebührenordnung ist über 20 Jahre her. Da die Gebührenordnung auch die Aufgabe hat sicherzustellen, dass Tierärzte kostendeckend arbeiten können ist mit der Änderung auch Erhöhung der Gebühren verbunden.
Sollte Ihnen diese Erhöhung unangemessen erscheinen bedenken Sie bitte, dass diese vom Ministerium sehr maßvoll gehalten wurde. Es ist noch nicht einmal der Inflationsausgleich der letzten 20 Jahre erreicht worden. Überdies sind in dieser Zeit die Praxiskosten, die ca. 75 % des Umsatzes betragen, in weit höherem Maß gestiegen als die Inflationsrate. Denken wir unter anderem an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Mieten, Versicherungen, Entsorgung und Energie.
§ 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist deshalb gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen.
Wir bitten um Ihr Verständnis!!
Wozu gibt es eine Gebührenordnung für Tierärzte: Innen?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Sie stellt sicher das Tierärzte: Innen über Leistung konkurrieren und dem Qualitätsanspruch durch Fortbildung und Investition nachkommen. Dies dient auch dem Tierschutz und der leistungsgerechten Bezahlung der Mitarbeiter.